Einladung zum VAF Königsfischen im Fließwasser 2024

Veranstalter:
Vereinigte Angelfreunde Saarlouis – Ensdorf e.V.
Ausrichter:
SFV Bous e.V.
Teilnahmeberechtigung:
Alle Teilnehmer/innen müssen Mitglied in einem VAF – Verein und im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines und einer Fischereierlaubnis sein.
Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung:
18.08.2024 an der Saar, Streckenabschnitt 1 (Bous).
Vergabe der Startkarten ab 6:30 Uhr an der Fischerhütte der SFV Bous.
Anfahrt über den Leinpfad, rechte Saarseite, kommend Brücke Bous – Wadgassen
Das Fischen beginnt um 9:00 Uhr und endet um 13:00 Uhr.
Für das leibliche Wohl vor und nach der Veranstaltung sorgen der SFV Bous.
Kontrolleure:
Die Kontrolleure werden vom ausrichtenden Verein gestellt. Die Kontrolleure müssen bis zum Ende des Fischens in ihren zugewiesenen Sektoren verbleiben und beim Verwiegen der Fische dem Sektorenleiter Hilfestellung leisten.
Teilnehmergebühren:
Für die Mannschaft (5 Angler/innen) beträgt die Teilnehmergebühr 50,-Euro, für Einzelangler/innen 10,-Euro.
Meldeschluss:
Meldeschluss ist der 05. August 2024.
Als Nachweis der Meldung gilt die Einzahlung auf das unten angegebene Konto.
Verwendungszweck: VAF KöFi 2024, den Vereinsnamen und Anzahl der Teilnehmer angeben.
Die Quittung bitte bei der Startplatzverlosung vorlegen.
Später eingehende Einzahlungen können und werden nicht mehr berücksichtigt.
Zugelassene Fischarten und Mindestmaße:
Aland, Brachsen, Giebel, Güster, Karauschen, Rotaugen und Rotfeder. Diese zur Wertung zugelassenen Fische (max. 7 kg) sind in textilen Setzkeschern (Mindestlänge 3,50 m, Durchmesser 0,5 m) lebend zu hältern.
Die Fische dienen als Besatzmaßnahme für andere Angelgewässer.
Schwarzmundgrundeln. Diese zur Wertung zugelassenen Fische werden in einem separaten Setzkescher (Mindestlänge 3,50 m, Durchmesser 0,5 m) lebend gehältert.
Sie werden nach dem Fischen von uns abgetötet und dem menschlichen Verzehr zugeführt.
Katzenwelse, Sonnenbarsche, Welse. Diese zur Wertung zugelassenen Fische sind nach dem Fang zu töten. Diese genannten Fischarten unterliegen keinem Mindestmaß.
Alle anderen, nicht zur Wertung zugelassene Fischarten sind schonend zur Erhaltung ihrer Art, ins Gewässer zurückzusetzen.
Jeder Teilnehmer muss 3 Setzkescher mit sich führen.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
Zugelassene Köder und Anfütterungsmaterial:
Zugelassen sind alle natürlichen Köder außer Zuckmückenlarven, gefärbte Maden oder Pinkis, sowie gefärbtes Futter. Die Anfütterungsmenge beträgt einschließlich aller Beimengungen 4 Liter fütterungsfähiges Futter, gemäß der Landesfischereiordnung. Das Anfütterungsmaterial darf keine narkotisierenden oder ähnlich wirkenden Stoffe enthalten. Vor und während des Fischens werden Kontrollen durchgeführt, wo jeder Teilnehmer verpflichtet ist, mitgeführte Taschen und Behältnisse unaufgefordert zu öffnen. Bei Verstößen werden der oder die Teilnehmer sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Art und Ausrüstung der Geräte:
Angelruten mit oder ohne Beringung, mit oder ohne Rolle, jedoch mit einer Pose. Es darf nur mit einem Einfachhaken geangelt werden. Die angebrachte Beschwerung muss von der Pose getragen werden können.
Das Angelgerät muss dem zu erwartendem Fang angepasst sein.
Wertungssystem:
Es wird in Sektoren geangelt, die zuvor festgelegt werden. Die Wertung erfolgt als Sektorenwertung.
Ehrungen:
Gegen 15:30 Uhr an der Weiheranlage des SFV Bous
Mannschaften: Platz 1 bis 6 erhalten Ehrengaben.
Einzel: 4 Sektorenersten, die Fischerkönigin und der Fischerkönig erhalten eine gesonderte Auszeichnung.
Parkgelegenheiten u. sonstige Einschränkungen:
Das Befahren des Leinpfads ist untersagt. Parkgelegenheiten werden bei der Startplatzvergabe bekannt gegeben. Beginn und Ende des Fischens werden akustisch mitgeteilt, sollte durch Unwetter ein zeitweiliger Abbruch des Fischens von Nöten sein, wird dieses ebenfalls akustisch mitgeteilt. Die Sektorenleiter werden hierüber in Kenntnis gesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass das Fischen anschließend wieder fortgesetzt wird, jedoch ändert sich nichts an dem festgelegten Ende.
Das Abstellen von Gerätschaften oder sonstigen Utensilien auf dem Leinpfad ist verboten. Angelgeräte dürfen nicht in den Leinpfadbereich geschoben werden, auch nicht während dem Fischen.
Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Ausschluss bzw. Wertungsausschluss geahndet.
Haftungsausschluss:
Der Veranstalter und der Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.
Ebenfalls bittet der Veranstalter und der Ausrichter alle Teilnehmer, die Angelplätze so zu verlassen wie er sie vorzufinden wünscht! , also sauber !
Bernd Hoen
Vorsitzender VAF
Bankverbindung: KSK Saarlouis
VAF Saarlouis/Ensdorf
IBAN: DE09 5935 0110 0370 0212 06
Bic/Swift Code: KRSADE55XXX
Dieses Konto ist nur für die fischereilichen Veranstaltungen!!

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